AGB

(Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag
Camping „Am Dünengelände“ GmbH

Stand: 01.01.2021

1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Campingstellplätzen, sowie Finn- und Ferienhütten, im Folgenden als Mietobjekte bezeichnet, zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Campingplatzes. Die Unter- bzw. Weitervermietung der überlassenen Stellplätze oder Ferienobjekte sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sind nicht erlaubt. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

2. Buchung
Anfragen können telefonisch, persönlich, schriftlich oder per E-Mail über unsere Homepage vorgenommen werden. Mit der Anmeldung/Buchung bietet der Campinggast den Abschluss eines Campingvertrages verbindlich an. Diese muss schriftlich erfolgen.
Die verbindliche Reservierung setzt voraus, dass:
a)das vollständig und korrekt ausgefüllte Buchungsangebot dem Vermieter vorliegt
b)der geforderte Anzahlungsbetrag geleistet wurde
c)eine Bestätigung durch den Campingplatzinhaber getätigt wurde

3. An- und Abreise
Der Stellplatz steht dem Campinggast am Anreisetag ab 11:00 Uhr zur Verfügung. Das Mietobjekt steht dem Campinggast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Eine Anreise ist nur im Rahmen der Öffnungszeiten (lt. Aushang) möglich. Die Benutzung eines Pkw-Stellplatzes in
unmittelbarer Nähe des Mietobjektes ist nicht vereinbart. Das Mietobjekt ist am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen.
Mehrtägige Aufenthalte von Jugendlichen unter 18 Jahren sind nur mit schriftlicher Erlaubnis durch einen Erziehungs-berechtigten gestattet.

4. Nutzung des Campingplatzes
Das Mietobjekt (der Stellplatz) darf maximal durch die Personenanzahl genutzt werden, die sich dafür angemeldet hat. Die reservierende Person ist persönlich für alle Verpflichtungen haftbar, die sich aus der Reservierung bzw. dem Aufenthalt ergeben, sowohl für sich selbst als auch für alle angemeldeten Personen. Es obliegt dem Mieter selbst, den Inhaber des Campingplatzes auf Mängel und Defekte des Inventars vor Benutzung des Mietobjektes aufmerksam zu machen.

5. Pflichten
Der Campinggast ist allgemein zum Wohlverhalten, Einhaltung der Sauberkeit des Platzes, Einhaltung der Ruhezeiten und zur Vermeidung von ruhestörendem Lärm verpflichtet. Näheres hierzu regelt die Platzordnung, welche in ihrer aktuellen Fassung Vertragsbestandteil ist. Der Campinggast darf das Mietobjekt maximal mit der Personenzahl benutzen, die er hierfür angemeldet hat. Der Camping gast haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die aus dem Abschluss des Campingvertrages bzw. dem Aufenthalt auf dem Campingplatz folgen, dies auch für die von ihm angemeldeten dritten Personen. Es obliegt dem Campinggast, den Inhaber des Campingplatzes auf Mängel und Defekte des Inventars vor Benutzung des Mietobjektes aufmerksam zu machen.

6. Rücktritt durch den Campinggast
Der Campinggast kann jederzeit mittels schriftlicher Erklärung gegenüber dem Campingplatzinhaber dessen Rücktritt von dem Campingvertrag erklären. Entscheidend für den Rücktritt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Campinginhaber. Bei nicht rechtzeitiger Stornierung kann der Campingplatzinhaber folgende angemessene Entschädigung verlangen.

Rücktritt durch den Campinggast:
– nach abgeschlossener Reservierung: Anzahlung = Stornierungsgebühr
– bis 30 Tage vor Reservierungsbeginn 25% des Mietpreises
– bis 14 Tage vor Reservierungsbeginn 50% des Mietpreises
– bis 7 Tage vor Reservierungsbeginn 100% des Mietpreises

Bei vorheriger Abfahrt ist der Campinggast zur vollständigen Bezahlung des Mietpreises verpflichtet. Dem Campinggast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Campingplatzinhaber ein Schaden nicht entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die vereinbarte Pauschale.

7. Rücktritt durch den Platzinhaber
Der Campingplatzinhaber kann von dem Campingvertrag vor Vertragsbeginn zurücktreten, wenn das Mietobjekt nach Vertragsabschluss infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall verpflichtet sich der Campingplatzinhaber, den Campinggast unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Mietobjektes zu informieren. Ferner ist der Campingplatzinhaber berechtigt, den Campingvertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen, wenn der Campinggast durch sein Verhalten andere gefährdet, nachhaltig stört, das Mietobjekt vertragswidrig nutzt oder sich sonst vertragswidrig verhält. In diesem Fall hat der Campinggast den gesamten mit dem Campingplatzinhaber vereinbarten Mietpreis zu entrichten.

8. Haftung
Der Campingplatzinhaber haftet nicht für Schäden durch Umwelteinflüsse und die durch den Ausfall oder die Störung der Wasser-, Strom- und Gasversorgung entstehen, sowie als Folge durch Dritte. Ferner haftet der Campingplatz-inhaber nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für Schäden, die durch die Benutzung der sich auf dem Betriebsgelände befindlichen Anlagen oder Geräte bzw. außer Betrieb geratene oder außer Betrieb befindlichen Anlagen, Geräte und Vorkehrungen entstehen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Campingplatzinhabers. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt indes nicht bei dem Campingplatzinhaber zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschaden oder bei Verlust des Lebens des Campinggastes. Das Baden in der Ostsee erfolgt auf eigene Gefahr.

9. Preise
Es gilt die aktuelle Preisliste des Campingplatzinhabers. Der Mietpreis ist ausschließlich per EC-Karte zu bezahlen. Die Zahlung erfolgt bei Anreise für den gesamten Reisezeitraum und wird mit der geleisteten Anzahlung verrechnet..

10. Reklamation
Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Mietobjektes sind seitens des Campingastes unverzüglich dem Campingplatzinhaber zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht wenigstens während dem Aufenthalt des Campinggastes unmittelbar dem Campingplatzinhaber angezeigt worden ist. Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen.

11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Hat der Campinggast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitraum der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Campingvertrag Wolgast. Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Camping „Am Dünengelände“ GmbH
Campingweg 1
17459 Zempin